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Werkschutz-Alltag ... in Peine, Varel und Celle

Ein kleiner persönlicher Blick hinter die Kulissen von #securaprotectberlin

 

Hallo aus dem Werkschutz-Alltag unserer Mitarbeiter/innen in Peine, Varel & Celle

 

Der Job im Werkschutz ist als immer wieder aufs Neue interessant. Trotz Routinetätigkeiten ist es manchmal nahezu unvorhersehbar, welche Herausforderungen der neue Tag bereithält.

 

🔴 Als Werkschutz wird jegliche Art von Bewachung und Überwachung für gewerbliche Gebäude bezeichnet. (Während der allgemeine Objektschutz sowohl gewerbliche als auch private Gebäude betrifft).

🔴 Hierzu zählen z.B. die Beaufsichtigung und Bedienung von Überwachungs- und Warnmeldeanlagen, Durchführung von Zugangs- und Überwachungskontrollen.

🔴 Eine gute Kombination aus geschultem Personal und neuster Technik bieten unseren Kunden ein größtes Maß an Sicherheit.

🔴 Übrigens: Grundvoraussetzung für einen Job im Werkschutz ist eine Unterrichtung nach § 34a GewO.

Werkschutz Definition Gabler Wirtschaftslexikon:

Zentrale Aufgaben des Werkschutz sind die Wahrung von Sicherheit und Ordnung im Betrieb und der Schutz des Eigentums des Betriebsinhabers.
Hierzu gehören v.a. das Durchführen von Torkontrollen an den Werkstoren, um Unbefugte vom Werksgelände fernzuhalten und um strafbare Handlungen, wie etwa Diebstähle, Vandalismus, Sabotage, Spionage zu verhindern.
 
Daneben obliegt dem Werkschutz häufig die Überwachung des Fahrzeugverkehrs auf dem Firmengelände, die Mithilfe beim präventiven und abwehrenden Brand- und Katastrophenschutz und die Unterstützung der Arbeitsicherheit. Als interner Werkschutz-Mitarbeiter ist keine gesetzliche Mindestqualifikation erforderlich, wird hingegen der Werkschutz an einen externen Sicherheitsdienstleister vergeben, so müssen dessen Mitarbeiter eine Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) nachweisen können.
 
Die mit dem Werkschutz beauftragten Personen sind berechtigt, auch Gewalt im Rahmen der allg. geltenden Gesetze anzuwenden, z.B. im Fall der Notwehr nach § 227 BGB, oder im Fall des Notstandes § 228 BGB. Ob der Werkschutz Waffen tragen darf, richtet sich nach den allg. geltenden Vorschriften (Waffenschein). Gemäß § 127 StPO darf vom Werkschutz, wie von jedermann, eine vorläufige Festnahme auch ohne Vorliegen eines Haftbefehls vorgenommen werden, wenn jemand auf frischer Tat erfasst wird und Fluchtgefahr besteht.

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