Aviation / Luftsicherheit

von secura protect

Aviation • Sicherheit rund um die Luftfahrt

Sie suchen einen Dienstleister für Ihre Luftsicherheit?

Die Luftfahrt ist im wirtschaftlichen & im privaten Kontext unverzichtbar und hält im Wirtschaftsverkehr, sowie im Tourismus eine der wichtigsten Positionen inne. Die Nachfrage nach nationaler und internationaler Mobilität bleibt weiter steigend. Umso wichtiger ist es für Flughafenbetreiber, den Airlines, Fluggästen, Luftfrachtunternehmen und allen, die am regen Luftfahrt-Treiben beteiligt sind, die höchste Sicherheit zu bieten.

Wir wissen um die besondere Sensibilität dieser Dienstleistungsbrache, verfügen über bestens geschultes Personal und sind stetig dabei, die Qualität und das damit verbundene Sicherheitsbewusstsein zu optimieren. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind alle im Besitz aktueller Schulungen und durch unser Monitoring werden die Ablaufdaten der Qualifikationen ständig überwacht. Die eingesetzten Sicherheitsfachkräfte werden regelmäßig durch unsere Qualitätsbeauftragten und Bereichsleiter vor Ort aufgesucht und es werden Q-Checks zur Wissensfeststellung durchgeführt. Schließlich ist die Zufriedenheit des Kunden und die Sicherheit aller Beteiligten unser erstes Gebot.

Unser qualifiziertes Personal setzt das zuvor sorgfältig ermittelte Sicherheitskonzept verantwortungsvoll, gewissenhaft und unter Einhaltung unserer ethischen Grundsätze in folgenden Dienstleistungskompetenzen für Sie um:

  • § 7 LuftSiG – Personen die Dienstleistungen an Flughäfen oder im Luftsicherheitsbereich durchführen – Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Schulung nach 11.2.6 – Andere Personen als Fluggästen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
  • Schulung nach 11.2.3.9 - Personen, die bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen
  • § 9 a LuftSiG - Kontrollkräfte für Fracht und Post - Qualifikation gem. Kapitel 11.2.3.2 der DVO 2015/1998
  • § 8 LuftSiG - Kontrollkräfte für Personal und mitgeführte Gegenstände - Qualifikation gem. Kapitel 11.2.3.1 b der DVO 2015/1998
  • Gefahrgutschulung Personalkategorie 7/8 - PK 7: Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das Fracht oder Post (die keine gefährlichen Güter enthalten) annimmt. PK 8: Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein-und Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist.
  • Mitarbeiter nach 11.2.3.5 - Personen, die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifengänge durchführen
  • Mitarbeiter nach 11.2.3.4 - Personen, die Fahrzeugkontrollen durchführen
  • Mitarbeiter nach 11.2.3.7 - Personen, die mit der Sicherung von Luftfahrzeugen betraut sind
  • Mitarbeiter nach 11.2.3.6 - Personen, die Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen durchführen
  • Mitarbeiter nach 11.2.3.3 - Personen, die Kontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführen

Viele unserer Kunden benötigen auch anderweitige Unterstützung und Entlastung im Betrieb. Nicht selten wählen sie eine Kombination mit unseren ergänzenden Dienstleistungs-, Gebäude- und Facility- oder Logistik-Services.

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